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[>] über die GmbH & Co. KG
 
 
Die GmbH & Co. KG verbindet die Vorteile der Personengesellschaft - Verrechenbarkeit von Verlusten, hohe Gestaltungsfreiheit, steuerliche Flexibilität - mit der Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaft und eröffnet eine Vielzahl von handels- und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Sie ist daher nach wie vor die beliebteste Gesellschaftsform für mittelständische Unternehmen in Familienbesitz. Aber auch als Gesellschaft zur Verwaltung von Privatvermögen kann sie, vor allem aus steuerlichen Gründen, erhebliche Vorteile haben.

Die GmbH & Co. KG besteht in der Regel aus einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin, die auch die Geschäftsführung und Vertretung der KG ausübt, aber keine Kapitaleinlage in die KG leistet, und einem oder mehreren Kommanditisten, die nur bis zur Höhe ihrer im Handelsregister ausgewiesenen Kommanditeinlage haften. Ist die Einlage erbracht, so besteht keine Nachschusspflicht.

Auch hier gilt jedoch: die Vorteile der Haftungsbeschränkung - und häufig auch die steuerliche Anerkennung der mit der GmbH & Co. verfolgten steuerlichen Zwecke - entstehen erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Die GmbH & Co. ist eine nicht unkomplizierte Rechtsform. Gerade hier können formale Mängel im Gründungsstadium zu Problemen führen, die erst nach Jahren erkannt und dann nur unter größten Problemen behoben werden können. Der Erwerb einer bereits eingetragenen GmbH & Co. KG hilft das Risiko späterer Probleme zu vermeiden.

Die Übertragung von Geschäftsanteilen muss zum Handelsregister angemeldet werden; hierzu ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich.

Eine rechtliche und steuerliche Beratung bei der Handhabung der GmbH & Co. KG ist dringend anzuraten. Der Erwerb einer Vorrats-GmbH & Co. KG ersetzt eine solche Beratung nicht, kann sie aber durchaus verbilligen und erleichtern.